An allen eidgenössischen, kantonalen und regionalen Feiertagen
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt
- Freitag nach Auffahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Freitag nach Fronleichnam
findet analog der Schule Birmenstorf keine Betreuung statt. Die Feiertage sind tarifpflichtig können nicht kompensiert werden.